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Sicherheits-/Notbeleuchtung
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Wer sich schon mal gefragt hat, brauche ich eine Sicherheitsbeleuchtung oder generell mit dem Thema konfrontiert wurde, sollte den nächsten Absatz unbedingt lesen, kurz überlegen und sich danach entschließen weiterzulesen.
Das Installieren einer Sicherheitsbeleuchtung stellt eine Investition dar, die nicht mit üblichen Maßstäben der Wirtschaftlichkeit gemessen werden kann. Dass bedeutet, dass sie in den meisten Fällen nicht freiwillig errichtet wird, sondern dass Vorschriften ihre Anwendungsbereiche definieren und die Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung bestimmen müssen.
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Das “Bundesministerium für Arbeit und Soziales“ hat in ihren Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1 2.3 Fluchtwege und Notausgänge folgendes vorgeschrieben:
Sie sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte für die Beschäftigten, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, nicht gewährleistet ist.
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Somit wollen wir Ihnen, als kompetenter Partner helfen einen Sicherheitsbeleuchtung nach den wirtschaftlich und technisch bestmöglichen Gesichtspunkten zu planen, projektieren, wenn gewünscht als Gesamtkonzept auszuschreiben und fachmännisch qualifiziert zu installieren.
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-Warum eine Sicherheitsbeleuchtung? -Was soll mit einer Sicherheitsbeleuchtung erreicht werden? -Was ist das Ziel einer Sicherheitsbeleuchtung? -Welche Strafen erwarten mich bei nicht Erfüllung?
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